Classic Motor Days                                      

Oldtimer auf der Rundstrecke

13.05.2023

Flugplatz Husum-Schwesing

Durchführungsbestimmungen:

Die „Classic Motor Days“ ist eine Motorsport-Veranstaltung für Automobile, bei der es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten ankommt, sondern es handelt sich um Präsentationsfahrten je Klasse mit selbst gewählter Geschwindigkeit.

Die Fahrten finden auf einer eingerichteten Rundstrecke statt, die zum größten Teil zweispurig befahrbar ist.

Die Fahrstrecke ist ca. 2 km lang.

Passen Sie Ihre Fahrt und die angestrebte Rundenzeit bitte den Streckenverhältnissen sowie der Situation auf der Strecke an.

Es gibt an der Fahrstrecke mehrere Streckenposten; bitte prägen Sie sich den Flaggensatz ein.

Es werden nur durch die technische Prüfung abgenommene Fahrzeuge zugelassen. Die technische Abnahme am 13.5.2023 ist Teil der Veranstaltung.

Es finden ein Trainingslauf und 2 Wertungsläufe statt. Nach der Startrunde bzw. Freigabe durch den Fahrleiter werden der Fahrstil und der Gesamteindruck erfasst. Dieses geschieht durch eine mehrere Personen umfassende Jury.

Es werden je Klasse 1., 2. und 3. Plätze vergeben. Die Siegerehrung findet am Ende der Veranstaltung statt.

In der ersten Runde wird dem Feld ein Pace-Car voran fahren. Das Pace-Car wird auch eingesetzt, sollte es während eines Laufes erforderlich sein.

Das Pace Car darf nicht überholt werden!

Bei Flüssigkeitsverlust des Fahrzeugs (Öl, Kühlflüssigkeit oder Kraftstoff) hat der Fahrer die Strecke sofort zu verlassen.

Jeder Fahrer muss bei einem technischen Defekt sein Fahrzeug vor dem nächsten Lauf gründlich auf Flüssigkeitsverlust überprüfen.

Fahrer, die auf der Strecke anhalten, müssen ihr Fahrzeug sofort auf dem kürzesten Weg und unter größtmöglicher Vorsicht außerhalb der Rennstrecke abstellen. Das Überqueren der Strecke zu Fuß ist nichtzulässig.

Jedes Anhalten auf der Strecke, bzw. starkes Herabsetzen der Geschwindigkeit ist verboten. Es ist untersagt, ein Fahrzeug entgegen oder quer zur Fahrtrichtung zu fahren. Jeder Verstoß führt zum Ausschluss.

Es wird, wie im Straßenverkehr auch, nur links überholt. Es sei denn die Situation erfordert aus Sicherheitsgründen ein abweichen. Die letzten 300m vor der Zeitnahme sind durch ein Schild am Fahrbahnrand markiert. Speziell in diesem Bereich sind starke Geschwindigkeitsänderungen untersagt.

Nach der endgültigen Zieldurchfahrt ist das abrupte Reduzieren der Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen

zu vermeiden.

Die Startaufstellung befindet sich auf der gekennzeichneten Vorstartfläche. Der Vorstart findet 10 Minuten vor dem eigentlichen Start statt.

Die Fahrzeuge werden paarweise mit laufendem Motor gestartet. Mit Erreichen des Startzeichens gilt der Teilnehmer als gestartet. Zum Vorstart/Start wird nicht aufgerufen.

Jeder Teilnehmer ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Vorstart/Start selbst verantwortlich. Teilnehmer, die nicht rechtzeitig am Start erscheinen, können zurückgewiesen werden.

Für alle Fahrerinnen und Fahrer sind Schutzhelme mit ECE Norm oder vergleichbar vorgeschrieben. Es werden nur Fahrzeuge zugelassen, die die technischen Bestimmungen für teilnehmende Fahrzeuge (siehe Formblatt) erfüllen, die Abnahme absolviert haben und den entsprechenden Aufkleber tragen. Es ist für angemessene Kleidung für Fahrer und Beifahrer zu sorgen (mindestens schulterbedeckendes Oberteil, lange Hose und geschlossene Schuhe)

Es darf grundsätzlich nur mit dem genannten und bestätigten Fahrzeug gefahren werden!

Technische Bestimmungen für teilnehmende Fahrzeuge

Fahrzeug

Es darf nur mit dem genannten und bestätigten Fahrzeug teilgenommen werden. Ein Austausch- oder ein Ersatzfahrzeug ist nicht zulässig. Gegebenenfalls ist ein Nachweis bei der technischen Abnahme vorzulegen.

Batterie, Stromkreisunterbrecher

Schutz der Batteriepole gegen das Risiko eines Kurzschlusses ist vorgeschrieben. Falls die Batterie im Fahrgastraum untergebracht ist, muss es eine sicher befestigte Trockenbatterie sein.

Bei Fahrzeugen ohne Straßenzulassung bzw. Fahrzeugen, die nicht für eine Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen waren, muss ein Hauptstromkreisunterbrecher vorhanden sein, der alle elektrischen Stromkreise trennt (Batterie, Lichtmaschine, Beleuchtung, Hupe, Zündung, elektrische Steuerungen, etc. – mit Ausnahme derer, die den Feuerlöscher betätigen) und den Motor ausschaltet. Es muss ein funkenfreies Modell sein, was von innen und außen erreichbar sein muss. Das Auslösesystem wird durch einen roten Blitz in einem blauen Dreieck mit weißem Rand und mindestens 120 mm Kantenlänge gekennzeichnet. Der äußere Auslöser ist nur bei geschlossenen Fahrzeugen vorgeschrieben. Von innen muss der Stromkreisunterbrecher vom Fahrer und vom Beifahrer in angeschnallter Sitzposition leicht erreichbar sein.

Bei Fahrzeugen mit Magnetzündung muss auf der Niederspannungsseite des Zündmagnets ein Erdungsschalter eingebaut sein. Er muss von innen und außen leicht zu betätigen sein.

Kabel, Leitungen und elektr. Anlagen

Kraftstoff-, Öl- und Bremsleitungen müssen von außen gegen jegliches Risiko der Beschädigung (Steinschlag, Korrosion, mechanischer Bruch, usw.) und von innen gegen jede Brandgefahr geschützt werden. Wenn die Serienmontage beibehalten wird, ist kein zusätzlicher Schutz erforderlich.

Feuerlöscher

Alle Fahrzeuge müssen mindestens mit einem 2 kg Handfeuerlöscher oder einem Feuerlöschsystem ausgestattet sein. Erlaubte Löschmittel sind: AFFF, FX G-TEC, Viro 3, Pulver oder ein anderes FIA-genehmigtes Löschmittel (Nachweis durch den Fahrer!).

Rückspiegel

Es müssen zwei gerahmte Rückspiegel mit einer Mindest-Spiegelfläche von insgesamt 90 cm² vorhanden sein. Darüber hinaus sind alle bauartgenehmigten Rückspiegel zulässig.

Scheinwerfer

Alle vorderen Scheinwerfer müssen abgeklebt oder abgedeckt werden.

Rote Rücklichter

Alle Fahrzeuge, die ursprünglich damit ausgerüstet waren, müssen bei Rennbeginn hinten zwei funktionstüchtige rote Bremslichter aufweisen.

Alle einsitzigen Fahrzeuge sowie alle mehrsitzigen Fahrzeuge, die nicht ursprünglich mit einem Rücklicht ausgerüstet waren, müssen bei Rennbeginn mit einem funktionstüchtigen roten Rücklicht ausgerüstet sein. Das Licht muss nach hinten weisen, von hinten deutlich sichtbar sein, nicht mehr als 10 cm von der Mittelachse des Fahrzeugs angebracht sein, eine leuchtende Fläche von 20 cm² bis 40 cm² aufweisen, dauerhaft befestigt sein und vom Fahrer eingeschaltet werden können. Diese Leuchte muss entweder eine Glühlampe mit 21 Watt Stärke oder entsprechend starke LED (Leuchtdioden) aufweisen.

Sicherheitsgurte

Alle Fahrzeuge ab Baujahr 1971 müssen mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein. Diese müssen entweder eine Bauartgenehmigung gem. §22a StVZO aufweisen oder Artikel 253.6 des aktuellen Anhangs J zum Internationalen Sportgesetz entsprechen. Eingetragene Sicherheitsgurte mit „In-Etwa-Wirkungs-Bescheinigung“ sind zulässig.

Abschleppösen

Alle Fahrzeuge müssen vorn und hinten mit einer Abschleppöse ausgerüstet sein, ausgenommen einsitzige Fahrzeuge. Sie müssen den folgenden Bestimmungen entsprechen: An der vorderen und der hinteren Struktur des Fahrzeugs müssen Abschleppösen fest angebracht sein. Sie müssen so angebracht sein, dass sie verwendet werden können, wenn ein Fahrzeug auf dem Feld zum Stehen gekommen ist. Diese Abschleppösen sollten gut sichtbar sein, bzw. mit einem Hinweispfeil markiert sein.

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