Ausschreibung

1. Veranstaltung:

In Erinnerung an die Automobilpioniere findet auf dem Flugplatz Husum-Schwesing eine klassische Straßen-Motorsportveranstaltung statt. Kern der Veranstaltung bilden unterschiedlich klassifizierte Automobilläufe auf einem ca. 2 km langen Rundkurs.

Die 7. Classic Motor Days finden am Samstag, den 13.5.2023 von 10.00h bis 16.00h statt.

Die technische Abnahme erfolgt am Samstag ab 8.00h und ist Teil der Veranstaltung.

1.2. Veranstalter:

Classic Motor Days Deutschland e.V. 
Florapromenade 9
25335 Elmshorn
Tel.: 0171-8394692
info@classicmotordays.de   

 

1.3. Die Strecke:

Ein Teil des Flugplatzes wird zu einem Rundkurs für Fahrzeuge mit einer Länge von ca. 2km.

Das umliegende Gelände wird zu einer attraktiven Boxengasse und zu einem Fahrerlager für die beteiligten Fahrzeuge gestaltet. Es werden ausschließlich Demoläufe gefahren.

1.4. Teilnahmebedingungen:

Nennungen sind ab dem 15.03.2023 möglich

Nennungsschluss für Teilnehmer: 01.05.2023 oder sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich nach Auswahl historische Automobile, sowie motorsportliche Seltenheiten und nur für Vereinsmitglieder!

Die Auswahl der Fahrzeuge erfolgt durch den Veranstalter, u.a. nach automobil-historischen Kriterien mit größtmöglicher Fabrikats- und Typenvielfalt, sowie nach Qualifikation des Teilnehmenden, die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Eine Nennung kann ohne Angabe von Gründen durch den Veranstalter abgelehnt werden. Die Entscheidung des Veranstalters kann nicht angefochten werden. Die Anmeldung für die Veranstaltung gilt erst durch die Zahlung des Nenngeldes und die Nennbestätigung des Veranstalters als angenommen.

Mehrfachnennungen sind grundsätzlich nicht zulässig.

Nennungen sind online über die Seite www.classicmotordays.de möglich. Es werden keine postalischen Nennungen entgegengenommen.

Jeder genannte Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer) erhält bei der Startunterlagenausgabe jeweils ein Teilnehmerband, das während der Veranstaltung sichtbar am Handgelenk zu tragen ist.

1.5. Teilnahmevorraussetzungen:

Der Besitz eines für den deutschen Straßenverkehr gültigen Führerscheins.

Der Beifahrer muss älter als 16 Jahre sein.

Es muss ein Eigentumsnachweis für das Fahrzeug vorliegen, bzw. eine Nutzungserlaubnis des Besitzers.

Eine Haftungsausschluss-Erklärung ist vorzulegen.

Die Fahrzeuge dürfen nur von dem angemeldeten Fahrer gefahren werden.

Alle Fahrzeuge müssen vor dem Start der technischen Abnahme am 13.5.2023 vorgeführt werden. Die technische Abnahme ist Teil der Veranstaltung und entbindet den Fahrer bzw. Eigentümer nicht von der Verantwortung für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges zu sorgen. Wesentliche Mängel am Fahrzeug können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Für dadurch entstandene Schäden haftet der Fahrer bzw. Eigentümer.

Eine zwingende Teilnahme aller Fahrer an anberaumten Fahrerbesprechungen wird vorausgesetzt.

1.6. Fahrdisziplin:

Den Anweisungen der Fahrleitung ist strikt Folge zu leisten.

Absolute Fahrdisziplin gegenüber Zuschauern und Mitfahrern ist oberstes Gebot!

Außerhalb der Rundstrecke ist das Gelände mit Schrittgeschwindigkeit zu  befahren.

Während des Streckenfahrbetriebes, einschließlich Fahrerlager und Vorstart gilt für alle Teilnehmer absolutes Alkoholverbot. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Disqualifikation und zum Ausschluss von der Veranstaltung. Die Polizei ist berechtigt stichprobenartige Alkoholkontrollen durchzuführen. Der Veranstalter behält sich einen Schadensersatz vor.

1.7. Vorstart/Start:

Die startberechtigten Fahrzeuge der jeweiligen Klasse werden nach Zeitplan gemeinsam zum Vorstart fahren. Es wird nicht extra zum Vorstart aufgerufen. Bitte beachten Sie den Terminplan und gegebenenfalls die Ansagen, da es zu Verzögerungen in den Laufzeiten kommen kann.

Die Startaufstellung erfolgt in zwei Reihen. Dem Aufsichtspersonal ist bei der Startaufstellung strikt Folge zu leisten! Fahrer und Fahrzeuge dürfen dann den Platz nicht mehr verlassen. Fahrer, die verspätet erscheinen, können nach Anweisung der Fahrleitung/Streckenposten von dem Lauf ausgeschlossen werden.

1.8. Abbruch/Beendigung eines Laufes:

Sollte der Abbruch eines „Laufes“ erforderlich sein, zeigt der Fahrleiter an der Ziellinie die rote Flagge.

Ein Anhalten ohne zwingenden Grund auf der Zielgeraden ist verboten. Nach dem Abwinken des Laufes ist die Geschwindigkeit stark herabzusetzen. Nach Überfahren der Ziellinie besteht absolutes Überhol- und Halteverbot.

1.9. Umweltschutzvorschriften:

Alle Fahrerlagerstellplätze, einschließlich der Nebenflächen, sind von Ihnen in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen.

Des Weiteren gelten die üblichen Umweltvorschriften.

1.10. Einverständniserklärung:

Mit Abgabe der Nennung geben die Bewerber zugleich für ihre Fahrer, Helfer und Sponsoren ihr Einverständnis, dass die gemeldeten Teilnehmer mit Fahrzeugbild auf der Internetseite www.classicmotordays.de vorgestellt werden.

Ebenso darf der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und in Rundfunk und Fernsehen oder anderweitig verbreiten, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden.

1.11. Nenngeld:

Das Nenngeld ist umgehend nach Erhalt der Aufforderung zu überweisen. Erst nach Geldeingang und Bestätigung ist die Nennung gültig. Nenngeld ist Reuegeld!

Bei Absage der Veranstaltung wird das Nenngeld zu 80% zurückgezahlt!

1.12. Haftungsausschluss:

Die Teilnahme an den Classic Motor Days geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Eine Haftungsausschlusserklärung ist vorzulegen.

Der Veranstalter lehnt den Teilnehmern und Dritten gegenüber jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die vor, während und nach der Veranstaltung eintreten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten Änderungen vorzunehmen, falls diese durch außerordentliche Umstände bedingt wurden, ohne irgendwelche Schadenersatz-ansprüche zu übernehmen.

Für Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen/Entfernen von Startnummern oder Werbeaufkleber auftreten, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

1.13. Klasseneinteilung:

Gruppe AutomobileKlasse 1Sportfahrzeuge 1Bis 2000 ccm
 Klasse 2Sportfahrzeuge 2  Über 2000 ccm
 Klasse 3Rennfahrzeuge 1  Bis 2000 ccm
 Klasse 4Rennfahrzeuge 2  Über 2000 ccm
 Klasse 5Formel Fahrzeuge   

Der Veranstalter behält sich vor gegebenenfalls Klassen zu ergänzen bzw. zusammenzulegen

1.14. Wertung:

Es finden Präsentations- und Demonstrationsfahrten statt. Eine Wertung erfolgt durch eine Jury, die den Zustand des Fahrzeugs und den Fahrstil der Teilnehmerin/des Teilnehmers bewertet. Es werden jeweils die ersten 3 Plätze je Klasse prämiert.

1.15. Änderungen: Änderungen an der Ausschreibung bleiben vorbehalten und werden vor Beginn der Veranstaltung rechtzeitig bekanntgeg

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